Fachpraktiker/in für elektronische Systeme
Fachpraktiker/-in für Elektrotechnische Systeme
gemäß § 66 BBiG für Personen im Sinne des § 2 SGB IX
(Auch für junge Asylbewerber offen)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Schulische Voraussetzungen: Keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Die Eignung wird durch die Agentur für Arbeit festgestellt.
Persönliche Neigungen und Eignungen:
- handwerkliches Geschick (Feinhandgeschick)
- räumliches Vorstellungvermögen
- technisches Verständnis
Tätigkeiten:
Fachpraktiker für elektrotechnische Systeme montieren Leitungsführungssysteme und Geräte. Sie verlegen Leitungen und Kabel und schließen Geräte und Anlagen an. Fachpraktiker für elektrotechnische Systeme lesen Baupläne und stellen auf dieser Basis Installationen und Geräte her. Sie nehmen diese in Betrieb, prüfen die Funktion und gewährleisten die elektrotechnische Sicherheit. Sie protokollieren ihre Messungen und übergeben die Anlagen oder Geräte dem Kunden.
Berufsbeschreibung: Flyer des BBWs Waldwinkel